DSA Grundwissen

Recht und Rechtssprechung


Nur Freie (siehe Kapitel "Gesellschaft") können vor einem Gericht klagen. Unfreie, Leibeigene und Kinder müssen von einem freien oder adeligem Schutzherren vor Gericht vertreten werden. Ein Kläger beschuldigt einen Angeklagten einer Tat und das Gericht versucht, den Tatbestand zu erfassen und ein gerechtes Urteil zu sprechen. Hierbei gibt es zwei Methoden, die später erläutert werden. Der beste Beweis ist das Geständnis des Angeklagten, das im Notfall auch durch Folter erwirkt werden kann. Magische Beweise sind vor Gericht nicht zulässig. Geweihte dürfen jedoch per Liturgie den Wahrheitsgehalt von Aussagen prüfen.

Der Angeklagte muss seine Unschuld beweisen, nicht der Kläger die Schuld des Angeklagten. Der moderne Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt nicht in Aventurien.

In Aventurien existieren zwei größere Verfahren, nach denen Gericht gehalten und Recht gesprochen wird. Einmal das moderne Inquisitionsverfahren, das im Horasreich, im Kalifat und im Mittelreich Anwendung findet und auf der anderen Seite das alte Schiedsverfahren, das sich in den rückständigen Regionen noch gehalten hat.


1.1 Das alte Schiedsverfahren

Beim Schiedsverfahren tritt der Geschädigte als Kläger gegen den Täter auf. Der Richter hört sich an, was beide Parteien vorzubringen haben. Hierbei versucht die klagende Partei, den Fall überzeugend vor den Richter zu bringen, um diesen von der Schuld des Angeklagten zu überzeugen. Dieser versucht natürlich, genau das Gegenteil zu erreichen. Im Gegensatz zum moderneren Inquisitionsverfahren führt hier nicht der Staat wegen eines Verbrechens gegen die göttergegebene Ordnung, sondern die geschädigte Partei gegen den Schädiger Anklage. Problematisch ist, dass die Richter keine eigenen Ermittlungen durchführen. Sie fungieren als reine Schiedsrichter. Weiterhin fehlt ihnen das Interesse an den Fällen (sie sind nicht involviert) und meisten auch die Macht, ihr Urteil durchzusetzen. Wird das Urteil nicht anerkannt, so muss der Richter der geschädigten Partei erlauben, sich die ihr zustehenden Entschädigung selbst zu holen. Blutige Fehden sind oft die Folge. Diese Verfahren findet in den rückständigeren Regionen noch Anwendung: Thorwal, Aranien, Nostria, Andergast, Tulamidenlande, Zergenlande.



1.2 Das neue Inquisitionsverfahren

In diesem Verfahren ist der Richter ein Teil eines staatlichen Organs, das einen Rechtsbruch als Verbrechen gegen die göttliche Ordnung ahnden muss. Der Schaden des Opfers ist relativ unwichtig - es geht um die Tat an sich, denn diese rüttelt an den Grundfesten der Gesellschaft. Die Obrigkeit schützt die göttliche und staatliche Ordnung, indem sie als Kläger auftritt, während im Schiedsverfahren die Geschädigten selbst als Kläger auftreten. Die Gerichte haben bei diesem Verfahren oftmals feste Ermittler, die eigene Recherchen anstellen. Oftmals handelt es sich bei diesen um Praiosgeweihte, die eingesetzt sind, um die Wahrheit zu finden. Im Gegensatz zu den Schiedsgerichten haben die Richter (mit der Macht der Obrigkeit in der Hinterhand) die Möglichkeit, jedes Urteil durchzusetzen. Dieses Verfahren wird in den hochentwickelten Gesellschaften angewendet, wie zum Beispiel im Horasreich, im Mittelreich und im Kalifat.



2. Gerichte und ihre Zuständigkeit

Grundsätzlich obliegt die Rechtssprechung dem Adel, der sich besonders dann der Kirche des Praios bedient, um die Richterposten zu bekleiden. Es gibt eine Hierarchie von Gerichten, die verschiedene Gesellschaftsschichten belangen können: Friedensgerichte, Freigerichte, Adelsgerichte.

Hierbei bilden die Friedensgerichte die unterste Ebene der Rechtssprechung, auf der nur kleine Delikte verhandelt werden. Adelige oder andere privilegierte Personenkreise (z.B. Geweihte) können von einem solchen Gericht nicht belangt werden. Es wird vom Adel eingesetzt und behandelt - oft als herumreisendes Gericht - Streitigkeiten im ländlichen Raum.

 
Waage und Hammer

Die Freigerichte stellen die Gerichtsbarkeit auf mittlere Ebene, der Baronieebene dar. Vor diesen Gerichten werden praktisch alle schwerwiegenderen Fälle (ab Tatbestand Verbrechen) verhandelt. Erst vor diesem Gericht können niederere Adelige belangt werden, der Hochadel ist durch dieses Gericht unantastbar. Die Freigerichte werden von Baronen geführt, aber auch die bürgerlichen Reichsstädte haben mit den Stadtrechten ein eigenes Freigericht, das sogar durch Bürgerliche besetzt sein kann.

Das Hochgericht behandelt Streitigkeiten innerhalb des Adels. Hier werden nur Verbrechen gegen Adelige, oder hochpolitische Streitfragen von großer Brisanz geklärt. In zivilisierten Staaten wird heute im Hochgericht geklärt, was früher auf dem Schlachtfeld ausgefochten worden wäre. Die Gerichtsbarkeit liegt bei den Grafen.

Sondergerichte: Magier, Geweihte, Handwerkerzünfte sind aus der "normalen" Rechtssprechung ausgenommen und dürfen über ihre eigenen internen Belange richten. Für Magier ist zum Beispiel das Gildengericht  zuständig, in dem die weiße, graue und schwarze Gilde durch mehrere Richter vertreten sind. Magier, die ein Verbrechen begangen haben sollen, sind ihrer Gilde auszuliefern, die dann eine (meist härtere) Strafe verhängt, als es bei einem normalen Gericht der Fall gewesen wäre.

Eine uralte Form, die aus dem Schema fällt, ist das Hofgericht. Dieses beruht auf der Hoheit, die der Hausherr unter seinem Dach besitzt. Der Hausherr darf (nur wenn er ein Freier ist) bei einer Schädigung durch einen Angreifer selbst Gericht halten und den Täter auch töten. Ein auf frischer tat gestellter Einbrecher darf vom Hausherren selbst bestraft werden. Diese Art des Gerichtes beinhaltet auch das Züchtigungsrecht gegenüber unfreien Schutzbefohlenen.



3. Rechtsbrüche

Es gibt drei verschiedene Arten von Rechtsbrüchen, die sich durch ihre Schwere voneinander abgrenzen: Vergehen sind kleinere Rechtsbrüche, die nur verfolgt werden, wenn das Opfer klagt. Kleinigkeiten wie z.B. Landstreicherei, Ruhestörung, Unsittlichkeit, Raufen, kleiner Diebstahl (< 5 Dukaten Wert) fallen in diese Kategorie. Verbrechen hingehen sind Einbruch, Mordbrennerei, Beleidigung, Falschaussage, leichte Körperverletzung und sie werden bereits hart bestraft. Die schlimmste Kategorie sind die Schwerverbrechen, zu denen Notzucht, schwere Körperveletzung, bewaffneter Raub, und Mord zählen. Auch Verbrechen gegen die staatliche Ordnung fallen in diese Kategorie, wie z.B. Wilderei, Steuerbetrug, Falschmünzerei, Hochverrat. Verbrechen gegen die göttliche Ordnung werden ebenfalls als Schwerverbrechen geahndet: Paktiere mit Dämonen, Leugnen göttlicher Wahrheiten (z.B. Anzweifeln der Existenz der Götter), Beschimpfen und Verächtlichmachen der Götter, ihrer Diener und Stellvertreter.



4. Strafen

Die Strafen sind abschreckend und hart und jedem Rechtsbruch ist klar eine Strafe zugeteilt. Meist sind es spiegelnde Strafen, die in ihrer Ausführung die Natur des Rechtsbruches beinhalten. So würde bei einem kleinen Diebstahl die Hände des Diebes gezüchtigt werden und er müsste den Wert des Betrages mehrfach zurückzahlen, oder er würde den Wert des Diebesgutes an Tagen im Kerker absitzen.

- Vergehen
führen oft zu Schandstrafen (öffentlicher Tadel, Pranger, Geldstrafen (<10 Dukaten), Arrest (< 1 Mond), Züchtigung an Haut und Haar (Kahlscheren und/oder Auspeitschen).

- Verbrechen ziehen bereits Haft- und Geldstrafen ohne Obergrenze, zu denen zusätzlich oft auch noch Schandstrafen und Züchtigung hinzutreten. Auch die Verstümmelung ist hier bereits ein Mittel, darf aber erst bei Wiederholungstätern angewandt werden. Sie erfolgt meist spiegelnd am frevlerischen Teil, zB. bei einem Diebstahl-Wiederholungstäter die Hand, bei einem Verleumder die Zunge.

- Schwerverbrechen bedeutet lange Haft, schwere Geldstrafen, Zwangsarbeit, Verbannung in Strafkolonie. Begleitend wird oft die Brandmarkung eingesetzt, um den Täter zu zeichnen. Auch die Todesstrafe ist in diesen Fällen erlaubt. Adelige werden mit dem Richtschwert geköpft, alle anderen gehängt. Bei schwersten Fällen wird die Leiche danach verbrannt.

 

. . . . Quelle: Fanpro (2003): Geographia Aventurica, S. 144-147.