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Grundsätzlich obliegt die Rechtssprechung
dem Adel, der sich besonders dann der Kirche des Praios bedient,
um die Richterposten zu bekleiden. Es gibt eine Hierarchie von
Gerichten, die verschiedene Gesellschaftsschichten belangen können:
Friedensgerichte, Freigerichte, Adelsgerichte. |
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Die Freigerichte stellen die Gerichtsbarkeit auf mittlere Ebene, der Baronieebene dar. Vor diesen Gerichten werden praktisch alle schwerwiegenderen Fälle (ab Tatbestand Verbrechen) verhandelt. Erst vor diesem Gericht können niederere Adelige belangt werden, der Hochadel ist durch dieses Gericht unantastbar. Die Freigerichte werden von Baronen geführt, aber auch die bürgerlichen Reichsstädte haben mit den Stadtrechten ein eigenes Freigericht, das sogar durch Bürgerliche besetzt sein kann.
Das Hochgericht behandelt Streitigkeiten innerhalb des Adels. Hier werden nur Verbrechen gegen Adelige, oder hochpolitische Streitfragen von großer Brisanz geklärt. In zivilisierten Staaten wird heute im Hochgericht geklärt, was früher auf dem Schlachtfeld ausgefochten worden wäre. Die Gerichtsbarkeit liegt bei den Grafen.
Sondergerichte: Magier, Geweihte, Handwerkerzünfte sind aus der "normalen" Rechtssprechung ausgenommen und dürfen über ihre eigenen internen Belange richten. Für Magier ist zum Beispiel das Gildengericht zuständig, in dem die weiße, graue und schwarze Gilde durch mehrere Richter vertreten sind. Magier, die ein Verbrechen begangen haben sollen, sind ihrer Gilde auszuliefern, die dann eine (meist härtere) Strafe verhängt, als es bei einem normalen Gericht der Fall gewesen wäre.
Eine uralte Form, die aus dem Schema fällt, ist das Hofgericht. Dieses beruht auf der Hoheit, die der Hausherr unter seinem Dach besitzt. Der Hausherr darf (nur wenn er ein Freier ist) bei einer Schädigung durch einen Angreifer selbst Gericht halten und den Täter auch töten. Ein auf frischer tat gestellter Einbrecher darf vom Hausherren selbst bestraft werden. Diese Art des Gerichtes beinhaltet auch das Züchtigungsrecht gegenüber unfreien Schutzbefohlenen.
Es gibt drei verschiedene Arten von Rechtsbrüchen, die sich durch ihre Schwere voneinander abgrenzen: Vergehen sind kleinere Rechtsbrüche, die nur verfolgt werden, wenn das Opfer klagt. Kleinigkeiten wie z.B. Landstreicherei, Ruhestörung, Unsittlichkeit, Raufen, kleiner Diebstahl (< 5 Dukaten Wert) fallen in diese Kategorie. Verbrechen hingehen sind Einbruch, Mordbrennerei, Beleidigung, Falschaussage, leichte Körperverletzung und sie werden bereits hart bestraft. Die schlimmste Kategorie sind die Schwerverbrechen, zu denen Notzucht, schwere Körperveletzung, bewaffneter Raub, und Mord zählen. Auch Verbrechen gegen die staatliche Ordnung fallen in diese Kategorie, wie z.B. Wilderei, Steuerbetrug, Falschmünzerei, Hochverrat. Verbrechen gegen die göttliche Ordnung werden ebenfalls als Schwerverbrechen geahndet: Paktiere mit Dämonen, Leugnen göttlicher Wahrheiten (z.B. Anzweifeln der Existenz der Götter), Beschimpfen und Verächtlichmachen der Götter, ihrer Diener und Stellvertreter.
Die Strafen sind abschreckend und hart und jedem
Rechtsbruch ist klar eine Strafe zugeteilt. Meist sind es spiegelnde
Strafen, die in ihrer Ausführung die Natur des Rechtsbruches beinhalten.
So würde bei einem kleinen Diebstahl die Hände des Diebes
gezüchtigt werden und er müsste den Wert des Betrages mehrfach
zurückzahlen, oder er würde den Wert des Diebesgutes an Tagen
im Kerker absitzen.
- Vergehen führen oft zu Schandstrafen (öffentlicher
Tadel, Pranger, Geldstrafen (<10 Dukaten), Arrest (< 1 Mond),
Züchtigung an Haut und Haar (Kahlscheren und/oder Auspeitschen).
- Verbrechen ziehen bereits Haft- und Geldstrafen ohne Obergrenze,
zu denen zusätzlich oft auch noch Schandstrafen und Züchtigung
hinzutreten. Auch die Verstümmelung ist hier bereits ein
Mittel, darf aber erst bei Wiederholungstätern angewandt werden.
Sie erfolgt meist spiegelnd am frevlerischen Teil, zB. bei einem Diebstahl-Wiederholungstäter
die Hand, bei einem Verleumder die Zunge.
- Schwerverbrechen bedeutet lange Haft, schwere Geldstrafen,
Zwangsarbeit, Verbannung in Strafkolonie. Begleitend wird oft die Brandmarkung
eingesetzt, um den Täter zu zeichnen. Auch die Todesstrafe
ist in diesen Fällen erlaubt. Adelige werden mit dem Richtschwert
geköpft, alle anderen gehängt. Bei schwersten Fällen
wird die Leiche danach verbrannt.
. . . . Quelle:
Fanpro (2003): Geographia Aventurica, S. 144-147.