Recht in Aventurien: Kirchen- / Gildengericht & Missverständnisse

Gerichtssaal - Richter: Baron von Ochsenhain, Ankläger: Praioskirche, Verteidiger: Phex-Rechtsverdreher, Angeklagter: Graumagier, Beisitzer: Magier der Grauen Gilde. 

Anklage: Eidbruch und Mitverantwortung am Tod von einem halben Dutzend Bauern. 


Und nun fragt man sich... wie geht das eigentlich in Aventurien?

Hier ganz knapp, wie es korrekt ist:

  • Rechtssprechung ist Adelssache: Der Adel hat praktisch immer die Gerichtsbarkeit bei allen Verbrechen.
  • Kirchen- & Gildengerichte kümmern sich nur um interne Angelegenheiten und ihre eigenen Mitglieder, nie um nicht zu ihrer Gruppe gehörende Personen.
  • Geweihte als Notrichter: Einfach vergessen. Solange ein adeliger Richter binnen Wochen erreichbar ist, gilt es nicht als "Notlage" (WdG S.33).

Den Facebook-Beitrag dazu gibt es hier: Facebook-Beitrag

Dieser Beitrag steht natürlich in starkem Bezug zu unserem Leitfaden für das Spiel Aventurischer Götterdiener.


Geweihte & Recht: Kirchenrecht und Kirchengericht (WdG, S. 23 & S.33)

  • Geweihte sind nie Richter! [Ausnahmen: "Inquisition" (WdG S.42) und "Internes Kirchengericht"]
  • Geweihte können nur Richter in einem Kirchengericht ihrer eigenen Kirche sein, in der man gegen ein Mitglied der eigenen Kirche verhandelt. Beispiel: Ein Traviageweihter ist einer der Richter gegen einen anderen Traviageweihten, der sich einer Verfehlung innerhalb der Kirche schuldig gemacht hat.
  • Kirchen legen die Strafen für Verbrechen wie Heräsie, Ketzerei, Tempelschändung fest (WdG S.23). Das bedeutet nicht, dass sie über diese Verbrechen als Richter entscheiden! Die Boronkirche bestimmt z.B. nur das Strafmaß, das auf Grabschändung steht.
  • Geweihte treten vor Gericht nur in diesen klassischen Rollen auf: Ankläger, Verteidiger, Zeuge. Dabei zählt ihr Wort als besonders vertrauenswürdig.
  • Geweihte als Angeklagte: Er kann nicht ohne Beisein eines weiteren Geweihten seiner Kirche von einem Adelsgericht verurteilt werden. Der angeklagte Geweihte kann von seiner Kirche eingefordert werden und muss überstellt werden. Dann erfolgt ein Kirchengericht, in dem die Kirche ihre eigenen schwarzen Schäfchen intern rasiert. Das ist nicht angenehmer, sondern meist deutlich unangenehmer.

=> Oft gemachter Fehler: ein Verbrechen eines Fieslings (z.B. Heräsie, Paktiererei) zur Kirchensache erklären und das dann in einem "Kirchengericht", das mit Geweihten als Richtern besetzt ist, behandeln. Das ist eine unglaublich weit verbreitete Fehlinterpretation der Quellenlage.

=> Korrekt ist: Jedes Verbrechen landet ganz normal vor einem Adelsgericht, auch Ketzerei, Paktiererei und Tempelschändung. Die Kirchen können in dem Fall Ankläger, Zeugen und Gerichtsberater stellen - aber nicht Recht sprechen.


Magier & Recht: Gildenrecht (Wege der Zauberei, S. 298 f.)

  • Gildenrecht gilt nie, wenn ein Magier ein rein weltliches Verbrechen begangen hat. In diesem Fall ist auch kein Gildengericht zuständig, sondern ganz normal ein Adelsgericht.
  • Der Codex Albyricus (Magiergesetze) wird angewandt, wenn der Delinquent ein magisches Kapitalverbrechen begangen hat. Hier darf der Verbrecher aber trotzdem von weltlichen Mächten festgesetzt werden. Ob dann die Gilde kontaktiert wird hängt von der Zugehörigkeit und Sonderprivilegien (siehe unten) ab.
  • Gildengerichte kümmern sich um interne Rechtssprechung, die auf ihre eigenen Mitglieder und ihre eigenen Interna beschränkt sind. Das ist zum Beispiel dann, wenn die Gilde der weltlichen Gerichtsbarkeit den Delinquenten abgekauft hat.
  • Sonderprivilegien - Weiße Gilde: Diese hat das Recht und die Pflicht, der adeligen Rechtssprechung ihren angeklagten Weißmagier abzukaufen - für hohe Auslösesumme. Dann kümmert man sich um das schwarze Schaf intern in einem Gildengericht nach Gildenrecht, was drastischere Strafen nach sich zieht als das normale Gericht.
  • Sonderprivilegien - Graue Gilde: Diese darf ein Lösegeld anbieten, aber das Adelsgericht muss dieses nicht annehmen. Wird eine Auslösung abgelehnt, wird der Fall vor dem normalen Adelsgericht verhandelt. Wird der Magier ausgelöst folgt ein Gildengericht nach Gildenrecht. Jetzt regelt die Graue Gilde diese Sache intern.
  • Ein Magier darf von einem weltlichen Gericht nicht in Abwesenheit verurteilt werden.
  • Gildengerichte dürfen Befragungen durch Hellsichtmagie durchführen (und finden damit schon raus, was passiert ist).

=> Gern gemachter Fehler: Ein Magier macht irgendetwas Verbotenes und beruft sich dann auf "Gildenrecht!", das ihm eine "Immunität" gegen weltliche Verfolgung gewährt. Das ist falsch.

=> Korrekt ist: Er wird festgenommen, angeklagt vor einem Adelsgericht und Weiße und Graue Gilde können ihn auslösen, um das intern zu regeln. Selbst dann ist das kein "Ausweg", sondern resultiert meist in einer Verschlimmerung der Strafe in einem internen Gildengericht.


Quellen: Geographia Aventurica 144 f., Wege der Götter S.33 f., Wege der Zauberei S. 298 f.


Das GIF stammt übrigens aus dem Video zu "Sphärensturm 5" von unseren Freunden von Orkenspalter TV (Vollständiges Video auf Youtube). Danke dafür!